SR-Elektroanlagen
Ihr Servicepartner in Sachen Elektrotechnik ... seit 1991

Rauchmelder

Feuerwehr

Rauchmelderpflicht Hessen kurz und knapp
seit 24. Juni 2005
für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014
mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13
Die Rauchmelderpflicht in Hessen im Detail:
Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.
Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:
alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden
So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:
Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Wer ist für den Einbau zuständig?
Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.